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Allgemeine Geschäftsbedingungen der QMM Support Q GmbH

  1. Geltungsbereich

 

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend„AGB“) gelten für alle auch zukünftigen Verträge über Lieferungen oder sonstige Leistungen unter Einschluss von Werk und Werklieferungsverträgen der Support Q GmbH Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Vereinbarungen, die abweichend oder ergänzend zu den AGB getroffen wurden, gehen den AGB vor. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen durch den Kunden gelten diese AGB als angenommen.

 

1.2

Von diesen Bedingungen abweichende AGB des Kunden sind, auch wenn QMM Support Q in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos Leistungen erbringt, nur dann und insoweit gültig, wenn und soweit diese von QMM Support Q ausdrücklich als anstelle dieser AGB geltend bestätigt worden sind.

 

1.3

QMM Support Q ist berechtigt die vorliegenden Bedingungen zu ändern, wenn dies aufgrund von bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Entwicklungen, die nicht im Einflussbereich von QMM Support Q liegen und QMM Support Q auch nicht veranlasst hat, erforderlich ist, um das bei Vertragsschluss zwischen den Vertragsparteien bestehende Äquivalenzverhältnis wieder herzustellen und wesentliche Regelungsinhalte des Vertrages (z.B. Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung, Kündigung) hiervon nicht betroffen sind. Änderungen dieser AGB sind auch dann möglich, wenn Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages auftreten, die durch Lücken in diesen Bedingungen verursacht werden, z.B. dadurch dass die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erachtet.

 

  1. Angebot und Vertragsschluss

 

2.1.

Auftragserteilungen des Kunden gelten stets als verbindlich. Der Vertrag kommt erst mit dem Eingang und nach Maßgabe des Inhalts einer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per Telefax oder E-Mail) der QMM Support Q beim Kunden oder spätestens mit der Lieferung bestellter Ware oder erstellter Werke (nachstehend zusammengefasst auch „Leistungsgegenstände“) oder durch die Erbringung der vereinbarten Leistung (nachstehend zusammengefasst auch „Vertragsgegenstand“) durch QMM Support Q zustande.

 

2.2.

Die Leistungsmerkmale des Leistungs- und Vertragsgegenstands werden in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Individualvertrages zwischen QMM Support Q und dem Kunden bzw. in der Auftragsbestätigung abschließend beschrieben. Katalogangaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsangaben sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich vereinbart werden. Entsprechendes gilt für Eigenschaften, die nach öffentlichen Äußerungen von QMM Support Q oder ihrer Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei Kennzeichnung der Waren erwartet werden können. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen QMM Support Q hergeleitet werden können.

 

2.3.

Sofern Beratungs oder sonstige Dienstleistungen Gegenstand des Vertrages zwischen QMM Support Q und dem Kunden sind, so werden diese nur dann von QMM Support Q als Werk oder Liefervertrag erbracht, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Darüber hinaus haftet QMM Support Q grundsätzlich nicht für einen bestimmten Beratungs oder sonstigen Erfolg. Die von QMM Support Q im Einzelfall zu erbringenden Leistungen richten sich nach den in der Auftragsbestätigung festgelegten Inhalten.

 

2.4.

QMM Support Q übernimmt keine Garantie im Rechtssinne für das Vorliegen bestimmter Beschaffenheiten der Leistungs- und Vertragsgegenstände, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich vereinbart.

 

  1. Liefer- und Leistungsbedingungen

 

3.1.

Ein Liefertermin bzw. Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von QMM Support Q schriftlich vereinbart und versteht sich vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei QMM Support Q oder bei einem Unternehmen, von dem QMM Support Q die Ware oder Leistung ganz oder teilweise bezieht, eintreten. Diese Umstände und Hindernisse verlängern den Liefertermin bzw. Leistungstermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des Umstandes und Hindernisses. QMM Support Q behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch einen Umstand oder ein Hindernis hervor gerufene Liefer- oder Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von QMM Support Q zu vertreten ist.

 

3.2.

Die Einhaltung schriftlich vereinbarter Lieferfristen bzw. Fristen zur Erbringung von Leistungen setzt voraus, dass der Kunde sämtliche für die Lieferung bzw. Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellt, insbesondere die ihm jeweils obliegenden Mitwirkungshandlungen erbringt. Anderenfalls verlängert sich die Lieferfrist bzw. die Frist zur Erbringung der Leistung angemessen.

 

3.3.

QMM Support Q ist zu zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

 

4.Preise und Zahlungsbedingungen

 

4.1.

Die Lieferungen und Leistungen der QMM Support Q werden entsprechend der individuellen vertraglichen Festlegung nach Festpreis oder Zeitaufwand vergütet. Beratung und sonstige Dienstleistungen von QMM Support Q werden, soweit nicht in der Auftragsbestätigung abweichend festgelegt, grundsätzlich nach Zeitaufwand vergütet. Die Höhe der Stunden/Tagessätze ergibt sich aus den vereinbarten Preisen in der schriftlichen Auftragsbestätigung.

 

4.2.

Für den Umfang der Lieferung und die Festlegung der Vergütung nach Festpreis oder Zeitaufwand ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Weicht diese vom Auftrag oder von der Bestellung des Kunden ab, so ist sie dennoch maßgebend, wenn der Kunde dieser nicht unverzüglich widerspricht oder Leistungen von QMM Support Q vorbehaltlos entgegennimmt.

 

4.3.

Alle Preise verstehen sich netto und zuzüglich etwaiger Auslagen sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Auslagen können insbesondere Reisekosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Telekommunikationskosten, Druckkosten, Kopierkosten sowie Portokosten beinhalten. Netto Preise für Warenlieferungen verstehen sich einschließlich normaler Verpackung zuzüglich Versandkosten und/oder zuzüglich der Kosten für eine Transportversicherung sofern eine solche im Einzelfall abgeschlossen wurde sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

 

4.4.

QMM Support Q ist berechtigt, Teilabrechnungen vorzunehmen und Abschlagszahlungen zu verlangen.

 

4.5.

Bei Festpreisvereinbarungen werden sofern nicht abweichend vereinbart auf den Festpreis wöchentlich oder 14 tägig Teilrechnungen nach erbrachtem Aufwand erstellt. Bei einer Vergütung der QMM Support Q nach vereinbartem Stundensatz ist QMM Support Q berechtigt, wöchentlich oder 14 tägig die erbrachten Leistungen durch Zwischenrechnungen abzurechnen.

 

4.6.

Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen, sofern sich aus der jeweiligen Rechnung nicht ein anderer Fälligkeitszeitpunkt ergibt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung entscheidend ist der Zahlungseingang bei QMM Support Q. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, beträgt der Verzugszinssatz jährlich 8 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. QMM Support Q ist bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels zur fristlosen Vertragskündigung berechtigt.

 

4.7.

QMM Support Q behält sich vor, Schecks oder Wechsel abzulehnen. Ihre Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber.

 

4.8.

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch QMM Support Q ausdrücklich anerkannt sind.

 

  1. Einräumung von Nutzungsrechten

 

5.1.

An etwaigen im Rahmen der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch QMM Support Q geschaffenen schutzrechtsfähigen Arbeitsergebnissen (z. B. Urheberrechte, Patente, Gebrauchsmuster oder Geschmacksmuster) stehen QMM Support Q sämtliche ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zu.

 

5.2.

Der Kunde erhält einfache Nutzungsrechte ausschließlich für den vertraglich vor gesehenen Zweck. Die weitere Einräumung von Nutzungs-, Weitergabe- oder Bearbeitungsrechten gegenüber dem Kunden bedarf stets einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung.

 

  1. Sachmängelhaftung

 

6.1.

Hinsichtlich erbrachter Dienstleistungen haftet QMM Support Q nicht für einen vom Kunden bezweckten wirtschaftlichen oder sonstigen Leistungserfolg.

 

6.2.

Im Falle von Sachmängeln an den Leistungsgegenständen erfolgt nach Wahl von QMM Support Q Nachbesserung oder Nachlieferung. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von QMM Support Q über. Falls QMM Support Q gerügte Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt oder zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, ist der Kunde berechtigt, entweder vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Wählt der Kunde wegen eines Rechts oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr nach Abnahme bzw. Übergabe des Leistungs- oder Vertragsgegenstands, es sei denn, es handelt sich um einen Fall der Arglist oder der ausdrücklich von QMM Support Q übernommenen Garantie für die Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

6.3.

Gewährleistungsansprüche gegen QMM Support Q sind ausgeschlossen, wenn der Kunde Veränderungen oder Eingriffe in/an den Leistungsgegenständen vornimmt oder diese unsachgemäß benutzt. Die Gewährleistung entfällt nicht, soweit der Kunde nachweisen kann, dass die Veränderungen, die Eingriffe oder die unsachgemäße Benutzung nicht mit dem geltend gemachten Mangel in Verbindung stehen.

 

6.4.

Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Kunden als unmittelbarem Vertragspartner der QMM Support Q zu und sind nicht abtretbar.

 

  1. Haftung

 

7.1.

Für Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund haftet QMM Support Q nur

a) ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz der gesetzlichen Vertreter oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden verursacht wurde

b) unter Begrenzung auf die Schäden, die vertragstypisch und vorhersehbar sind, für Schäden aus schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht, d. h. eine solche Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf),

oder für Schäden, die von Erfüllungsgehilfen von QMM Support Q vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden.

 

7.2.

Die Haftung bei Fahrlässigkeit (u. a. für entfernte Folgeschäden) ist für jeden einzelnen Schadensfall auf einen Betrag in Höhe der vertraglichen Vergütung, bei Dauerschuldverhältnissen i. H. einer Jahresabrechnung beschränkt. Für den Fall, dass die vorstehende Beschränkung der Höhe nach im Einzelfall nicht in einem angemessenen Verhältnis zum vertragstypischen Schadensrisiko steht, ist die Haftung der Support Q bei Fahrlässigkeit jedenfalls auf die Höhe der Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung der QMM Support Q (max. 500.000,00 € pro Einzelfall, max. 1.000.000,00 € pro Jahr) beschränkt. Solche Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Haftung wegen Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

 

7.3.

QMM Support Q haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Verantwortungsbereich des Kunden nicht eingetreten wäre. Von einer ordnungsgemäßen Datensicherung ist dann auszugehen, wenn der Kunde seine Datenbestände mindestens täglich in maschinenlesbarer Form nachweislich sichert und damit gewährleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. Die Haftung der QMM Support Q für den Verlust von Daten wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

 

8.1.

Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen der QMM Support Q aus der laufenden Geschäftsbeziehung behält sich QMM Support Q das Eigentum an gelieferten Leistungsgegenständen vor. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits bei Vertragsschluss seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an QMM Support Q ab.

 

8.2.

Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. QMM Support Q kann in einem solchen Fall die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. QMM Support Q ist dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf QMM Support Q zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.

 

  1. Mitwirkung des Kunden

 

9.1

Der Kunde ist sich bewusst, dass QMM Support Q zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen ist. Der Kunde verpflichtet sich auf entsprechende Aufforderung, sämtliche für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen und für die Durchführung beauftragter Dienstleistungen durch QMM Support Q, den Mitarbeitern von QMM Support Q sowie etwaigen Subunternehmern oder Erfüllungsgehilfen von QMM Support Q, die mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen befasst sind bzw. beauftragt wurden, einen ausreichenden Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen zur Verfügung zu stellen, sofern dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

 

9.2

Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten insbesondere auch dazu verpflichtet, bei Bedarf für Mitarbeiter der QMM Support Q, die mit der Erbringung von Dienstleistungen befasst sind, unentgeltlich und rechtzeitig geeignete Räume zur Verfügung zu stellen, in denen auch Unterlagen, Arbeitsmittel oder Datenträger sicher aufbewahrt werden können.

 

9.3

Sämtliche Mitwirkungsleistungen des Kunden erfolgen unentgeltlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

 

9.4

Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht fristgemäß, so kann QMM Support Q dem Kunden eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten setzen. Erfolgt die Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht innerhalb der von QMM Support Q gesetzten Frist, so ist QMM Support Q zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Weiter gehende Ansprüche von QMM Support Q bleiben im Falle der Kündigung unberührt

 

  1. Geheimhaltung

 

10.1

Die Vertragspartner sind verpflichtet, ihnen zugänglich gemachte und/oder sonst ihnen bekannt gewordene geheimhaltungsbedürftige Informationen und/oder Kenntnisse über geschäftliche oder betriebliche Interna über den jeweils anderen Vertragspartner und/oder dessen Geschäftspartner, gleich welcher Art, die ihrer Art nach nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind, streng vertraulich zu behandeln und während der Vertragslaufzeit sowie zwei Jahre nach Vertragsbeendigung Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt nicht, sofern der grundsätzlich zur Geheimhaltung verpflichtete Vertragspartner nachweist, dass ihm diese Informationen schon vor der Zusammenarbeit mit dem anderen Vertragspartner bekannt waren, von berechtigten

Dritten mitgeteilt worden sind oder ohne Verschulden des zur Geheimhaltung verpflichteten Vertragspartners bekannt geworden sind.

 

10.2

Es wird klargestellt, dass die Pflicht zur Geheimhaltung nicht für vom Kunden erstellte Werke sowie vom Kunden erbrachte  Dienstleistungen gilt, es sei denn diese haben geheimhaltungsbedürftige Informationen gem. Ziffer 10.1. zum Gegenstand.

 

  1. Rechte Dritter

 

Der Kunde steht dafür ein, dass dann, wenn QMm Support Q den Auftrag nach dessen Vorgaben ausführt, dieser keine Rechte Dritter verletzt. Wird QMM Support Q von einem Dritten in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, QMM Support Q von diesen Ansprüchen freizustellen. Die Freistellungspflicht bezieht sich auch auf alle Aufwendungen, die QMM Support Q im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten zu tragen hat.

 

  1. Schlussbestimmungen

 

12.1

Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem zwischen ihm und QMM Support Q bestehenden Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen, es sei denn, dass QMM Support Q dieser Übertragung vorab ausdrücklich zugestimmt hat.

 

12.2

Individuelle Abweichungen oder Ergänzungen der Regelungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das Recht der QMM Support Q zur einseitigen Änderung ihrer AGB gemäß Ziffer 1.3 bleibt hiervon unberührt.

 

12.3

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

 

12.4

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung wird der Geschäftssitz von QMM Support Q vereinbart.

 

12.5

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.